Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PGV COMPUTER Handels GmbH

(Stand 25.10.2021)

 


1. Geltungsbereich


Die Firma PGV Computer Handels GmbH (im folgenden PGV genannt) schließt Rechtsgeschäfte über die Lieferung von Computerhard- und -software, sowie Zubehör und die Erbringung von Service- und sonstigen Dienstleistungen ausschließlich unter Zugrundelegung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils geltenden Fassung ab. Bei Widerspruch der AGB von PGV zu AGB des jeweiligen Kunden ist die Geltung der entsprechenden Regelung der AGB von PGV ausdrücklich vereinbart.


Subsidiär gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung.


Für Rechtsgeschäfte zwischen PGV und Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG gelten diese AGB, soweit sie nicht unabdingbaren Normen des KSchG widersprechen.


Die EDV-Technik unterliegt einer sehr schnellen Entwicklung, sowie einer zunehmenden rechtlichen Regulierung durch Gesetze, Verordnungen, zwischenstaatliche Abkommen und Richtlinien der EU. Aus diesem Grund ist PGV berechtigt, diese AGB der Fortentwicklung des Rechtes, der technischen Entwicklung und technischen Neuerungen, sowie sonstigen Entwicklungen im notwendigen Umfang anzupassen. Die AGB befinden sich in ihrer tagesaktuellen Fassung auf den von PGV herausgegebenen Geschäftspapieren, wie Angeboten, Kostenvoranschlägen, Kaufverträgen und Internetanmeldeformularen und sind unter http://www.pgv.at auf der Homepage von PGV abrufbar. Änderungen der AGB gelten für alle ab Aushang in den Geschäftslokalen und Veröffentlichung auf der Homepage von PGV abgeschlossenen Rechtsgeschäfte von PGV uneingeschränkt. Für bereits abgeschlossene Rechtsgeschäfte gelten derartige Veränderungen im technisch und rechtlich möglichen Umfang und berechtigen den Kunden nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages.


Die Verpflichtungen von PGV aus einem abgeschlossenen Rechtsgeschäft richten sich ausschließlich nach Umfang und Inhalt eines von PGV angenommenen Auftrages nach Maßgabe der ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen AGB.


Wiederverkäufer verpflichten sich gegenüber PGV, die in den AGB übernommenen Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen und sind verpflichtet, PGV für Schäden aus einer Verletzung dieser Verpflichtung schad- und klaglos zu halten.

 


2. Leistungsumfang


PGV liefert Hard- und Software in Erfüllung von Kaufverträgen, die als Barverkauf (über den Ladentisch) oder durch Auftragserteilung aufgrund eines von PGV gelegten Angebotes oder im Wege des Fernabsatzes zustande kommen. Sofern gegen gesonderte Berechnung die Installation, Prüfung der Kompatibilität oder Einschulung Gegenstand des Auftrages ist, handelt es sich bei diesen Leistungen um Nebenleistungen des Kaufvertrages.


PGV liefert ausschließlich Standardsoftware, bei der eine individuelle Anpassung an besondere persönliche oder betriebliche Erfordernisse des Kunden nicht erfolgt.


Über gesonderten Auftrag führt PGV auch Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Hardware durch, nicht jedoch die Anpassung installierter Software an geänderte Verhältnisse, Kundenwünsche oder technische Erfordernisse.


Umfasst die Bestellung des Kunden Hardware oder Software bzw. Dienstleistungen, die mit beigestellter Hard- und Software kombiniert oder an ihr erbracht werden soll, so erfolgt ohne ausdrücklichen und genau definierten kostenpflichtigen Auftrag durch den Kunden keine Überprüfung der Kompatibilität zwischen der bei PGV bestellten und von PGV gelieferten Hard- und Software bzw. Dienstleitung mit den beigestellten Komponenten. Ohne derartige kostenpflichtige Überprüfung durch PGV wird für die Kompatibilität im eben angeführten Sinne auch keine wie auch immer geartete Haftung übernommen.


Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle Ausdrucksformen der gelieferten Software einschließlich des Maschinencodes und des Materials zur Entwicklung der Software urheberrechtlich geschützt sind und dass der Erwerb der Software samt Softwarelizenz lediglich zur Verwendung, nicht aber zur Verwertung der Software berechtigt (einfaches Nutzungsrecht). Der Kunde verpflichtet sich, PGV hinsichtlich jeder Inanspruchnahme zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art aus einer Verletzung dieser Nutzungsbeschränkung schad- und klaglos zu halten.


Software darf nur soweit dies technisch zwingend notwendig ist, für Zwecke der Sicherung von Daten und Installation kopiert werden.

 


3. Vertragsabschluß


a) Allgemeines:


Angebote von PGV sind vorbehaltlich offensichtlicher und erkennbarer Irrtümer hinsichtlich der Preise und Mengen für die schriftlich angegebene Angebotsfrist verbindlich, darüber hinaus unverbindlich. PGV bemüht sich angegebene Lieferfristen einzuhalten, zum Rücktritt berechtigt den Kunden jedoch nur die Überschreitung einer auf dem Auftrag schriftlich als fix bestätigten Lieferfrist oder eine trotz Nachfristsetzung mehr als 14‑tägige Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist. Bei Lieferung durch Post, Bahn oder Spedition gilt die Lieferfrist durch PGV bei Übergabe der Ware an eines der genannten Transportunternehmen zwecks Auslieferung an den Kunden als gewahrt. Gefahr für Verlust, Beschädigung und Untergang der Ware geht mit Übergabe an eines der genannten Transportunternehmen auf den Kunden über.

Reserviert der Kunde online oder per Telefon Ware zur Abholung in einem Geschäftslokal von PGV, so wird die Ware für drei Werktage zur Abholung bereitgehalten. Als Bestätigung über die Verfügbarkeit der Ware erhält der Kunde bei Online-Reservierung eine Reservierungsbestätigung, sonst die entsprechende telefonische Mitteilung. Dies stellt keine Annahme des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags durch PGV dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung, dass die Ware verfügbar ist. Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und PGV kommt durch Bezahlung und Übernahme der Ware im Verkaufslokal von PGV zustande. Wird die Ware vom Kunden nicht binnen dreier Werktage abgeholt, so ist PGV ohne weitere Benachrichtigung zum Zwischenverkauf berechtigt. Online-Reservierung ist kein Vorgang des Fernabsatzes und unterliegt nicht den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Bei Nichtabholung von auf Bestellung angefertigter, bestellter oder sonst beigeschaffter Ware oder Reparaturen nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten ab Auftragserteilung aber mindestens 3 Monaten ab Bereithalten zur Abholung ist PGV berechtigt, die betroffenen Artikel anderwärtig zu verwenden oder zu entsorgen.
Dieses Recht hat keine Auswirkung auf den Bestand der Rechnungsforderung, die die Anfertigung Bestellung Beischaffung oder Reparatur der Ware zum Gegenstand hat.


Die Installation der Software ist nur nach Maßgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung im Leistungsumfang von PGV enthalten. Derartige Leistungen werden nur aufgrund eines gesonderten Auftrages erbracht und gesondert in Rechnung gestellt.


Sofern es sich beim Kunden um einen Vollkaufmann handelt, trifft ihn die kaufmännische Rügepflicht im Sinne des § 377 UGB.


Es besteht kein allgemeines Rücktrittsrecht des Kunden von angenommenen Aufträgen. Beim Rücktritt vom Vertrag unmittelbar nach Auftragserteilung gilt eine Stornogebühr von 20 % der Nettoauftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer als vereinbart, bei Rücktritt nach Beschaffung der zur Auftragsdurchführung notwendigen Hardware- und Softwarekomponenten durch PGV im Ausmaß von 40 % der Nettoauftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer, bei Rücktritt des Kunden nach Konfiguration der von PGV beschafften Hard- und Softwarekomponenten im Ausmaß von 60 % von der Nettoauftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer. Einvernehmlich wird ein richterliches Mäßigungsrecht hinsichtlich dieser Stornogebühren soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen.

 

 

b) Online-Handel:

 

PGV ist nicht verpflichtet, Online-Bestellungen anzunehmen.

PGV bestätigt den Eingang einer Online-Bestellung durch Zustellung eines automatisch generierten E-Mails, das die wesentlichen Informationen über den Inhalt der bei PGV eingegangenen Bestellung enthält. Diese Bestätigung von PGV stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden zum Warenkauf dar.

 

PGV nimmt Online-Angebote von Kunden zum Warenkauf entweder durch zeitnahe Absendung der bestellten Ware oder durch Zustellung eines gesonderten E-Mails an den Kunden mit Bekanntgabe der Annahme des Kaufangebotes und des voraussichtlichen Liefertermins an.

 

Der Besteller kann eine Bestellung im Sinne des § 5a (2) KSchG innerhalb von vierzehn Werktagen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Annahmeverweigerung gilt nicht als Widerruf. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung der Ware beim Verbraucher.

 

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an:

PGV Computer Handels GmbH
Kremser Landstraße 34
3100 St.Pölten

Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen für folgende Fälle:

  • Dienstleistungsverträge, mit deren Ausführung vertragsgemäß dem Verbraucher gegenüber innerhalb von 14 Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird;

  • Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind;

  • Kaufverträge über Software, sofern die gelieferten Waren entsiegelt wurden, oder bei Produkten wo eine Produktaktivierung bereits stattgefunden hat.


    Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzustellen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Voraussetzung für die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises ist, dass die Ware originalverpackt, ungebraucht und in einwandfreiem Zustand ist. Der Verbraucher darf die Ware lediglich in dem Maße prüfen, wie es auch im Ladengeschäft von PGV möglich gewesen wäre. Kann die empfangene Ware nicht, nur teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgestellt werden, so muss der Kunde an PGV im entsprechenden Ausmaß Wertersatz leisten.



    4. Preis, Zahlung und Eigentumsvorbehalt


    Sämtliche Verkaufs-, Liefer- und Preise für Dienstleistungen, welcher Art auch immer, die in Prospekten und Kundenpreislisten von PGV angeführt sind, beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Preisangaben auf individuell erstellten Angeboten und Kostenvoranschlägen erfolgen ohne Umsatzsteuer. Zu sämtlichen angeführten Preisen werden allfällige Versandkosten für die Lieferung von PGV zum Kunden hinzugerechnet.


    Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist PGV berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen zu verrechnen und aus dem Titel des Schadenersatzes tarifmäßige Inkasso- und Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren für die Einbringlichmachung der Forderung ersetzt zu verlangen. Im Falle von Lieferungen auf offene Rechnung bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen, welcher Art immer, im Eigentum von PGV.


    Dies gilt auch für die von PGV gelieferten Programmträgern, sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software.


    Gegenüber einem Vollkaufmann gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Soweit diese Rechnungen und Forderungen kontokorrentmäßig abgerechnet werden, gilt dies auch dann, wenn der Saldo gezogen und anerkannt wird.


    Der Kunde hat unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit größter Sorgfalt zu verwahren und ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisken zu sichern und zu versichern. Allfällige Ansprüche aus den Versicherungsverträgen geltend bereits mit Abschluss des Liefervertrages an PGV als abgetreten, der Kunde verpflichtet sich, PGV aus einer Verletzung der Sicherungs- und Versicherungspflicht schad- und klaglos zu halten.


    Soweit es sich beim Kunden um einen Wiederverkäufer handelt, tritt dieser schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegen den dritten Käufer im Umfang der Forderung von PGV aus der Lieferung an den Kunden ab.


    Im Falle einer gerichtlichen, finanzbehördlichen oder verwaltungsbehördlichen Pfändung ist der Kunde verpflichtet, PGV unter Angabe von Name, Anschrift und Vertreter der betreibenden Partei, des Exekutionsgerichtes, sowie Geschäftszahl und Datum der Exekutionsbewilligung und Datum der Pfändung zu verständigen. Der Kunde haftet PGV für jeden aus einer Verletzung dieser Verständigungspflicht erwachsenden Schaden, aber auch für außergerichtliche oder gerichtliche Kosten eines Exszindierungsverfahrens laut Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltstarifgesetz.


    Zahlungen werden zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Entgelt angerechnet. Die Verzugszinsen gelten als mit 12 % per anno vereinbart.


    5. Umfang der Gewährleistung und Haftungsausschlüsse

    Kundendienstanliegen sind grundsätzlich an


    PGV Computer Handels GmbH
    Kremser Landstraße 34
    3100 St.Pölten

    zu richten.


    Der Kundendienst ist von Mo-Fr von 09-17 Uhr persönlich oder unter office@pgv.at oder Tel. 02742/366301 erreichbar.

    Produkteigenschaften, die einschlägigen technischen Normen oder Herstellerangaben entsprechen, erfüllen jedenfalls das Erfordernis der ausdrücklich zugesagten oder üblicherweise zu erwartenden Eigenschaften und Leistungsmerkmale.


    Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 1 KSchG in der jeweils geltenden Fassung gelten die in diesem Gesetz normierten Regeln über die Gewährleistung.


    Für Geschäfte zwischen PGV und anderen Unternehmern wird die Gewährleistung, ausgenommen für den Fall der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, ausgeschlossen.


    PGV kann sich von allenfalls bestehenden Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages und auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie gleichwertige austauscht bzw. von der Pflicht zur Gewährleistung durch angemessene Preisminderung auch dadurch, dass in angemessener Frist in einer für den Kunden zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachtragen wird.


    Die Haftung von PGV für Datenverlust im Zuge von Reparaturarbeiten ist jedenfalls ausgeschlossen. Der Kunde ist auch als Verbraucher für eine ausreichende Sicherung der Daten auf einem geeigneten Speichermedium verantwortlich.


    Die Überprüfung behaupteter aber tatsächlich nicht vorhandener Mängel wird von PGV nach tatsächlichem Aufwand verrechnet und stellt keinen Gewährleistungsfall dar. Hiefür wird von PGV ein Mindestpauschale von € 29,90 oder der tatsächliche höhere Aufwand in Rechnung gestellt.


    Gewährleistungsansprüche sind sowohl von Unternehmern als auch von Verbrauchern jedenfalls ausgeschlossen, wenn vom Kunden oder in dessen Auftrag von wem auch immer vor Übergabe der mangelhaften Ware an PGV an PC-Komponenten manipuliert wurde oder diese geöffnet wurden.


    Manche Hersteller gewähren für ihre Produkte eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie. PGV weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Zusage des jeweiligen Herstellers handelt, aus der für PGV keine Verpflichtung für kostenlose Servicetätigkeit oder Zurverfügungstellung von Leihgeräten erwächst. PGV ist aber gegen Verrechnung des tatsächlichen Aufwandes gerne bereit, bei der Abwicklung der Herstellergarantie Hilfestellung zu geben.


    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass PGV keine eigene Software entwickelt, sondern ausschließlich Standardsoftware anderer Hersteller vertreibt. Der Kunde nimmt weiters zur Kenntnis, dass derartige Standardsoftware in Ansehung der unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten, der unterschiedlichen Kompatibilität und in Ansehung des technischen Fortschrittes nicht 100 %‑ig fehlerfrei ausgeliefert werden, sondern dem beabsichtigten Verwendungszweck nur weitgehend entsprechen kann.


    Die Haftung für Folgesachschäden sowie Schäden an anderen als von PGV gelieferten körperlichen oder unkörperlichen Sachen nach dem Produkthaftgesetz ist ausgeschlossen, soweit es sich beim Kunde nicht um einen Konsumenten im Sinne des KSchG handelt.


    Weitergehende Schadenersatzansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere Ansprüche aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechnung und aus dem Verlust von Daten und Informationen sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen.


    Bei Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Software. Public Domain-Software oder Shareware ist auf der Verpackung als solche bezeichnet und wird hiefür keine wie auch immer geartete Gewähr oder Haftung übernommen. Auch bei als Public Domain oder Shareware gekennzeichneter Software ist der Kunde zur Einhaltung der Nutzungsbestimmungen und allfälliger Lizenzregelungen verpflichtet und hat PGV gegen Inanspruchnahme aus einem Verstoß dagegen schad- und klaglos zu halten.


    Die Weitergabe von Software an Dritte - auch als Kopie - und deren kurzfristige Überlassung ist in jedem Fall untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot, insbesondere auch nur kurzfristige Überlassung oder Weitergabe im Falle einer Inanspruchnahme von PGV aus welchem Rechtstitel auch immer, PGV schad- und klaglos zu halten.

     


    6. Weitere Bestimmungen:

    Produktbeschreibungen, insbesondere Fotos, Datenblätter, Links etc. dienen lediglich der Veranschaulichung und haben symbolhaften Charakter. Gelieferte Produkte können von diesen Darstellungen abweichen.


    PGV ist zur Leistungserbringung in Teillieferungen berechtigt.


    In Werbematerialien und im Webshop publizierte Preise sind unverbindlich und erlangen erst mit einer Auftragsbestätigung durch PGV Rechtsverbindlichkeit.


    Die Webseite von PGV dient der Information. Trotz sorgfältiger Bearbeitung übernimmt PGV keine Haftung für Vollständigkeit, Auswahl und inhaltliche Richtigkeit der Informationen . Dies gilt auch für fremde Inhalte, die durch/über die angebotene Datenbank erreichbar sind (Links).


    Sofern nicht anders angegeben, unterliegen Bild- und Datenmaterial dem Copyright und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von PGV nicht an anderer Stelle verwendet werden.


    Der Kunde hat sein Kundenpasswort vor dem Missbrauch durch Dritte zu sichern und darf dieses nicht an Dritte weitergeben. Er haftet PGV für missbräuchliche Verwendung seines Passwortes.


    Kundendaten werden von PGV elektronisch erfasst und verarbeitet. Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt. PGV verwendet diese Daten zur Abwicklung von Bestellungen, Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen sowie zur Kommunikation mit dem Inhaber der erfassten Daten über Bestellungen, Produkte und erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen.


    Diese Daten werden an Dritte nur im notwendigen Ausmaß weitergegeben, wenn es für die Erbringung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen im eindeutigen Kundeninteresse notwendig ist. Personenbezogenen Daten werden auf Antrag der Kunden aus der Kundendatei von PGV gelöscht.


    Wir bestätigen, dass wir personenbezogene Daten gemäß DSGVO verwalten und verweisen in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage unter www.pgv.at/datenschutz.


    Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Ware auf Vollständigkeit, Vollzähligkeit und Richtigkeit zu prüfen und Lieferfehler unverzüglich zu rügen.


    Von PGV gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen sind für „Standardanwendung“ konzipiert. Verwendung in technisch, wirtschaftlich oder sicherheitstechnisch hochsensiblen Bereichen (z.B. Luftfahrt, Kernkraftforschung- und technik, Bankwesen u.Ä.) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und PGV.


    7. Allgemeines:


    Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes in St. Pölten vereinbart. Für Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften gilt die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes in St. Pölten vereinbart, sofern in St. Pölten entweder der Wohn-, gewöhnliche Aufenthalts- oder Beschäftigungsort des Kunden liegt. Anzuwenden ist Österreichisches Recht.

    Vertrags- Bestell- und Geschäftsprache ist sowohl für allgemeine Geschäftsabwicklung als auch für die Abwicklung des Online-Handels die deutsche Sprache. Bei jedweder Übersetzung eines Geschäftsdokuments in irgendeine andere Sprache (einschließlich ins Englische), aus welchem Grund auch immer, hat die deutsche Fassung Vorrang.

    PGV ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.


    Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.


    Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen der angegebenen Teilnehmerrufnummer, Änderungen seiner Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Rechtsform PGV umgehend anzuzeigen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von PGV als zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen wie die Nutzung der PGV-Dienstleistungen durch Dritte sowie die Weitergabe von PGV-Dienstleistungen an Dritte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von PGV.


    Die vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sofern Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die um eine sachliche Lösung bemühte, kundige Parteien vereinbart hätten.

     

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